Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Wenn Sie die Medien- und Digitalisierungskompetenzen Ihrer in der Flüchtlings- und Integrationsberatung tätigen Fachkräfte ausbauen und deren Arbeitsplätze mit der für eine Distanzberatung erforderlichen Hard- und Software ausstatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie im Rahmen eines Modellprojekts bei Ihren Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 3.000 je Beratungsvollzeitstelle.
Sie können den Förderhöchstbetrag bekommen, wenn Ihnen nach Abzug Ihres Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und etwaiger Finanzierungsbeteiligungen Dritter förderfähige Ausgaben in Höhe von mindestens EUR 3.000 verbleiben.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen für ein Förderjahr mindestens EUR 2.000 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung von Mittelfranken, SG15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta