Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
18. Sep. 2023
Informationen
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Ihre digitale Transformation investieren und Ihr Digitalisierungsprojekt mit Fremdkapital finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Anspruch nehmen.
Kontext
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei Ihren betrieblichen Vorhaben zur Digitalisierung. Sie bekommen die Förderung für die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen Ihrer Beschäftigten durch externe Anbieterinnen/Anbieter.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
Sie bekommen die Förderung als langfristiges zinsverbilligtes Darlehen sowie als Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 15.000 und maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.
Die Höhe des jeweils aktuell gültigen Tilgungszuschusses können Sie der Konditionenübersicht der L-Bank entnehmen. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden.
Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.
Sie können die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragen. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.
Sie können keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
mit bis zu 500 Beschäftigten.
Die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Sie bekommen keine Förderung für
Chatte mit der Förderung
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