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Förderung

FM

Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante

18. Sep. 2023

Unternehmen

100.000€

Darlehen, Zuschuss

Baden-Württemberg

langfristiges zinsverbilligtes Darlehen

Informationen

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Ihre digitale Transformation investieren und Ihr Digitalisierungsprojekt mit Fremdkapital finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Anspruch nehmen.

Kontext

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und die L-Bank unterstützen Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei Ihren betrieblichen Vorhaben zur Digitalisierung. Sie bekommen die Förderung für die Anschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT)-Hard- und Software, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen Ihrer Beschäftigten durch externe Anbieterinnen/Anbieter.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren, beispielsweise Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, Big-Data-Anwendungen,
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, beispielsweise Aufbau von digitalen Plattformen, Künstliche-Intelligenz-(KI)-Anwendungen sowie
  • Strategie und Organisation, beispielsweise erstmalige Nutzung von Cloudtechnologie oder Einführung eines Informationstechnik-(IT)- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz).
  • Sie bekommen die Förderung als langfristiges zinsverbilligtes Darlehen sowie als Tilgungszuschuss.

    Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 15.000 und maximal EUR 100.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken.

    Die Höhe des jeweils aktuell gültigen Tilgungszuschusses können Sie der Konditionenübersicht der L-Bank entnehmen. Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln kann die Höhe des Tilgungszuschusses angepasst werden.

    Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.

    Sie können die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist erneut beantragen. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.

    Sie können keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Vorhaben nutzen.

    Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzinstitut Ihrer Wahl. Von dort wird der Antrag an die L-Bank weitergeleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie als

  • neu gegründetes, junges oder etaliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe
  • mit bis zu 500 Beschäftigten.

    Die Digitalisierungsprämie Plus in der Darlehensvariante ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch.
  • Ihr Vorhaben lässt einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen erwarten.
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt.
  • Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist,
  • Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über EUR 500 Millionen.
  • Sie bekommen keine Förderung für

  • Beschaffung einer IKT-Grundausstattung (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware),
  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt,
  • Umschuldungen und Sanierungsfälle,
  • Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fischerei und Aquakultur (Primärproduktion).
  • Chatte mit der Förderung

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