Informationen
Wenn Sie als Forschungseinrichtung Ergebnisse aus der Wissenschaft in die Wirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei der Validierung von Forschungsergebnissen.
Sie bekommen eine Förderung für
Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl für eine wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnisse und deren Validierung (Programm-Modul),Projekte zur Validierung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen (Einzelprojekt-Modul). Zusätzlich können Sie in Orientierungsvorhaben Anwendungen erkunden und identifizieren.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag im Programm-Modul liegt bei EUR 100.000, im Einzelprojekt-Modul bei EUR 250.000. Für Orientierungsvorhaben stehen zusätzlich bis zu EUR 15.000 zur Verfügung.
Sie werden durch gesonderte Förderaufrufe aufgefordert, Ihren Förderantrag beziehungsweise Ihre Projektskizze zu bestimmten Terminen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen im Rahmen einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit durchführen.Für Vorhaben im Programm-Modul müssen Sie ein Konzept für die systematische Auswahl der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse und deren Validierung vorlegen. Ihr Projekt läuft über maximal 48 Monate. Anschlussprojekte sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Ihr Vorhaben im Einzelprojekt-Modul läuft bis zu 18 Monate und wird bei Bedarf verlängert.Für Vorhaben in beiden Modulen gilt: Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen.Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor.Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein.Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.Sie können die technische Machbarkeit oder die Wirksamkeit des Verfahrens oder der Methode nachweisen.Sie legen eine konkrete wirtschaftliche Möglichkeit der Nutzung des Forschungsergebnisses vor.Sie binden betriebswirtschaftliches Wissen und Marktkenntnis in Ihr Projekt ein.Sie haben die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung beziehungsweise der Forschungsergebnisse geklärt.