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Copilot für Förderungen
12. Mär. 2024 | Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Wenn Sie für Ihr junges, innovatives Unternehmen Finanzierungshilfen brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Bremen unterstützt Sie als innovatives Unternehmen in der Nachgründungs- und Markteintrittsphase mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Gefördert werden Betriebsmittel und Investitionen in die Produktentwicklung, Markteinführung oder in Erweiterungen des Geschäftsbetriebs, wenn diese zur Realisierung eines Entwicklungsschrittes notwendig sind.
Sie erhalten die Förderung als offene Beteiligung sowie ergänzendes Nachrangdarlehen.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 400.000 je Unternehmen. Liegt Ihr Unternehmen im C-Fördergebiet, erhöht sich die maximale Fördersumme auf EUR 600.000.
Für innovative Unternehmen im Sinne von Artikel 22 AGVO werden die Förderhöchstbeträge verdoppelt auf bis zu EUR 800.000 beziehungsweise EUR 1,2 Millionen im C-Fördergebiet.
Bei offenen Beteiligungen wird ein Ausstieg innerhalb von 7 Jahren angestrebt. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt normalerweise nicht mehr als 10 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH.
Antragsberechtigt sind nicht börsenorientierte, kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
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