Informationen
Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land.
Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf folgenden Prioritäten:
EFRE.NRW: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowieJTF.NRW: zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen.Programmgebiet des EFRE.NRW ist das Land Nordrhein-Westfalen, Programmgebiet des JTF.NRW sind
im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowieim nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl.Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen. Derzeit sind folgende Förderaufrufe veröffentlicht:
Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet (JTF) (Einreichungsfristen: Fördergegenstände A und B: 31.12.2025 und Fördergegenstand C: 31.12.2024)Beratungsprogramm Wirtschaft (Antragstellung fortlaufend)Blaue Infrastruktur (JTF) (Antragstellung fortlaufend)Circular Economy – CircularCities.NRW (Einreichungsfristen: 17.5.2024 und 3.1.2025)Energieeffiziente öffentliche Gebäude (Antragstellung fortlaufend)Erlebnis.NRW (Einreichungsfristen: 31.1.2023, 31.1.2024 und 31.1.2025)Forschungsinfrastrukturen.NRW (Einreichungsfristen: 30.6.2023, 28.6.2024, 31.3.2025)Grüne Gründungen.NRW (Einreichungsfristen: 29.6.2023, 28.9.2023, 29.02.2024)Grüne Infrastruktur (Antragstellung fortlaufend bis 31.12.2025)Innovationswettbewerb Energie.IN.NRW (Einreichungsfristen: 23.5.2023, 23.2.2024, 22.11.2024)Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW (Einreichungsfristen: 15.6.2023, 1.3.2024, 6.12.2024)Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW (Einreichungsfristen: 18.4.2023, 18.1.2024, 14.10.2024)Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW (Einreichungsfristen: 4.5.2023, 5.2.2024, 31.10.2024)Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW (Einreichungsfristen: 5.7.2023, 30.4.2024, 23.1.2025)Innovationswettbewerb Next.IN.NRW (Einreichungsfristen: 1.9.2023, 26.4.2024, 31.1.2025)Klimaanpassung.Kommunen.NRW (Einreichungsfristen: 29.2.2024 und 31.7.2024)Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet (JTF) (Antragstellung fortlaufend)Nachhaltige Städtische Mobilität für alle (Antragstellung fortlaufend)NRW-Patent-Validierung (Einreichfristen: 28.2.2023, 29.2.2024, 28.2.2025, 30.6.2025)Pakt für Informatik 2.0 (Einreichfrist 1. Aufruf: 28.2.2023; eine weitere Einreichungsrunde startet im Winter 2023/2024)Regio.NRW – Transformation (Einreichungsfristen: 31.1.2023 und 31.1.2025)REGIONALE Bergisches RheinLand (Einreichungsfristen: bis 2025 jeweils zum 1.3. und 1.9.)REGIONALE Ostwestfalen-Lippe (Einreichungsfrist: 21.4.2023)REGIONALE Südwestfalen (Einreichungsfristen: bis 2025 jeweils zum 1.3. und 1.9.)Ressourceneffizienzberatung (Antragstellung fortlaufend bis 31.12.2026)Ressource.NRW (Einreichungsfristen: 1.4.2024, 16.9.2024 und 5.5.2025)Start-up Transfer.NRW (Einreichungsfristen: bis 2026 jeweils zum 31.1. und 31.7.)Wohnviertel im Wandel (Einreichungsfristen: 31.12.2022, 30.9.2023 und 30.9.2024)Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier (Antragstellung fortlaufend bis 30.6.2024)Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Der Anteil der europäischen Mittel beträgt
bei Vorhaben des EFRE.NRW, die außerhalb des Regierungsbezirks Münster durchgeführt werden, höchstens 40 Prozent,bei Vorhaben des EFRE.NRW, die im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden, höchstens 50 Prozent undbei Vorhaben des JTF.NRW höchstens 50 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den dort genannten Ansprechpartner. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen. Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen.Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden. Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.