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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).
Sie erhalten die Förderung für folgende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Basisförderung beträgt Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und bei Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ergänzend erhalten
Der Förderhöchstsatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.3.2024 einreichen.
Antragsberechtigt sind bei
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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