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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zur Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (InnoPrämie).
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt maximal EUR 40.000 für bis zu 2 InnoPrämien pro Kalenderjahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.3.2024 einreichen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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