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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Maßnahmen zum Technologietransfer wie den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentierten technologischen Wissen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zum Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation wie Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen sowie für Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.3.2024 einreichen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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