Matching-

Copilot für Förderungen
14. Dez. 2023
Wenn Sie als Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten für ein Investitionsvorhaben bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen, können Sie für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf ein Darlehen bekommen.
Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Sie als Unternehmen bei allen privat-gewerblichen Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden, wenn ein weiterer Finanzierungsbedarf besteht.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 5 Millionen. Damit können Sie – zusammen mit dem ELR-Zuschuss – bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen (Zinsbonus).
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent).
Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Sie beantragen das ELR-Kombi-Darlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Beta