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Copilot für Förderungen
15. Jan. 2005 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die KfW gewährt aus dem ERP-Sondervermögen, das durch Mittel des Kapitalmarktes verstärkt wird, Darlehen an Kreditinstitute, die für Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) des Bundes antragsberechtigt sind. Finanziert werden deutsche Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer.
Die Zielgruppe des ERP-Exportfinanzierungsprogramms sind deutsche Exporteure und ausländische Importeure.
Die Höhe des Darlehens entspricht den zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht fälligen Exportforderungen. Für die Bemessung des Darlehens pro Einzelgeschäft gilt eine Regelobergrenze von EUR 85 Millionen, entsprechend einem deutschen Exportauftragswert von EUR 100 Millionen.
Der Zinssatz sowie die Provisionen für die Darlehenszusage und -reservierung werden für jeden Einzelfall von der KfW IPEX-Bank an die Kreditinstitute bekanntgegeben.
Die Laufzeit entspricht den durch HERMES gedeckten Zahlungsbedingungen.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die KfW IPEX-Bank.
Darlehen aus dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm sind an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute, die berechtigt sind, Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) des Bundes zu beantragen.
Finanziert werden grundsätzlich nur Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder Garantie des Bundes zugrunde liegt und bei denen sich die Abwicklung der Zahlungen auf einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren erstreckt. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft.
Als Entwicklungsländer gelten Länder, die in der Liste des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) aufgeführt sind. Dieser Ausschuss gehört zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
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