Informationen
FirmenfahrzeugeBetriebs- und GeschäftsausstattungWenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 25 Millionen erhalten.
Kontext
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Anschaffungen (Investitionen) Anlagen und MaschinenGrundstücke und GebäudeBaukostenEinrichtungsgegenständeFirmenfahrzeugeBetriebs- und Geschäftsausstattungimmaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)SoftwareAnlagen und MaschinenGrundstücke und GebäudeBaukostenEinrichtungsgegenständeimmaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)SoftwareLaufende Kosten (Betriebsmittel) liquide MittelPersonalkostenMietenMarketingkostenBeratungskostenliquide MittelPersonalkostenMietenMarketingkostenBeratungskostenMaterial- und WarenlagerUnternehmensnachfolge und -beteiligungSie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowieJoint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Millionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.