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Förderung

FM

ERP-Gründerkredit – StartGeld

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Existenzgründer +3

125.000€

Darlehen

Deutschland

10 Jahre

Informationen

Wenn Sie ein kleines Unternehmen gründen, festigen oder sich an einem kleinen Unternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Darlehen erhalten

Kontext

Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, Freiberuflerin und Freiberufler oder auch als kleines Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, das heißt die Neugründung von Unternehmen, die Übernahme eines Unternehmens und der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Zudem können Festigungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden.

Im Einzelnen sind dies:

  • Investitionen Anschaffung von AnlagenMaschinenComputerGrundstücke und GebäudeBaukostenEinrichtungsgegenständeFirmenfahrzeugeBetriebs- und Geschäftsausstattungimmaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)Software
  • Anschaffung von Anlagen
  • Maschinen
  • Computer
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software
  • Betriebsmittel (Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb) liquide MittelMaterial- und WarenlagerPersonalkostenMietenAufwendungen für MarketingmaßnahmenMesseteilnahmeBeratungskosten
  • liquide Mittel
  • Material- und Warenlager
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
  • Messeteilnahme
  • Beratungskosten
  • Kauf eines Unternehmens oder eines Anteils an einem Unternehmen, wenn Sie auch die Geschäftsführung übernehmen
  • Sie können Ihre Existenzgründung hauptberuflich oder zunächst nebenberuflich betreiben.

    Die Kredithöhe beträgt bis zu EUR 125.000, davon können bis zu EUR 50.000 für Betriebsmittel eingesetzt werden. Sie können den ERP-Gründerkredit – StartGeld auch mehrmals beantragen. Der Höchstbetrag von EUR 125.000 darf aber nicht überschritten werden.

    Wenn Sie im Team gründen, kann jede Gründerin und jeder Gründer bis zu EUR 125.000 beantragen.

    Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die ersten beiden Jahre können tilgungsfrei sein. Das heißt, in dieser Zeit müssen Sie nur die Zinsen bezahlen. Danach tilgen Sie in festgelegten Monatsraten.

    Wichtiger Bestandteil des ERP-Gründerkredits – StartGeld ist eine bis zu 80-prozentige Haftungsfreistellung. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Je höher die Haftungsfreistellung, desto niedriger ist für Ihr Kreditinstitut das Ausfallrisiko. Das bedeutet, das ein Kredit nicht zurückgezahlt wird. Dadurch sind die Kreditinstitute häufig zur Finanzierung eines Vorhabens bereit, auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Damit steigt für Sie die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Sie müssen aber dennoch den Kredit zurückzahlen.

    Sie beantragen den ERP-Gründerkredit – StartGeld bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

    Der ERP-Gründerkredit – StartGeld schließt andere Förderungen nicht aus. Sie können weitere Förderprogramme für Ihr Unternehmen nutzen, aber zum Beispiel keine KfW-Programme.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die ein gewerbliches Unternehmen (einschließlich gewerbliche Sozialunternehmen) beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen, oder
  • Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerbliche Sozialunternehmen) gemäß KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre bestehen beziehungsweise am Markt tätig sind.
  • Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Existenzgründerin und Existengründer müssen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
  • Sie werden sich aktiv an der Unternehmensführung beteiligen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem

  • Unternehmen in Schwierigkeiten und
  • die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben.
  • Chatte mit der Förderung

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