Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung oder zur Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen.
Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik.
Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
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