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Copilot für Förderungen
21. Mär. 2024
Wenn Sie Beratungs- und Betreuungsangebote schaffen wollen, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Beratung und Begleitung abbruchgefährdeter Auszubildender während der betrieblichen Ausbildung.
Sie erhalten die Förderung für das Beratungsangebot einer Ausbildungsbegleitung, die in Zusammenarbeit mit Berufsschule und Ausbildungsbetrieb individuelle Problemlösungen für Ausbildungsrisiken erarbeitet.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nachdem für das Programm ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Arbeitsmarkt/ESF-Consult Hessen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außer Behörden aller Länder und des Bundes) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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