
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – A – Promotionen
15. Jan. 2022 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen.
Sie erhalten die Förderung für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen folgender Promotionsformen:
Sie bekommen die Förderung als Stipendium für die Promovierende oder den Promovierenden.
Die Förderung beträgt bei
Die Kinderzulage beträgt EUR 100,00 pro Monat je kindergeldberechtigtem Kind.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Verwaltungspauschale.
Die Förderung bekommen Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe, normalerweise bis zu einer Dauer von 4 Jahren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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