Informationen
Wenn Sie Vorhaben für Nachwuchsforschende – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen.
Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet haben oderden Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben oderMeisterschülerinnen oder Meisterschüler an Kunsthochschulen sind.ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet haben oderden Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben oderMeisterschülerinnen oder Meisterschüler an Kunsthochschulen sind.Sie müssen Ihre Nachwuchsforschungsgruppe aus Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen bilden, die aus mindestens 3 Nachwuchsforschenden besteht.Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe bis zu 5 Nachwuchsforschende, kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahre alt sein. Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe mehr als 5 Nachwuchsforschenden, können 2 Forschende über 54 Jahre alt sein. Bei diesen Personen gelten nicht die Fristen zur Beendigung des Studiums oder der Promotion.Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an.Sie müssen bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen auf eine geschlechterparitätische Besetzung achten.