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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestens EUR 50.000.
Reichen Sie Ihren Antrag über das SAB-Förderportal ein. Ihren Antrag für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation reichen Sie zu festgelegten Stichtagen ein. Ihren Antrag für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können Sie jederzeit stellen.
Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta