
ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt
16. Mär. 2024 | Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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