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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Wenn Sie Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als außerschulischen Projektträger mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei zusätzlichen und freiwilligen Vorhaben, die der beruflichen Orientierung dienen und eine Erweiterung des Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- und Berufsfeldern für Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent, ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 90.000, für Vorhaben insbesondere mit einem überregionalen Wirkungskreis bis zu EUR 180.000.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind außerschulische Träger der Maßnahme in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta