Informationen
Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.
Sie erhalten die Förderung für
sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung,weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Sachsen.Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den Aussagen der Fachempfehlung zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.Sie führen Ihr Vorhaben zusätzlich durch.