Informationen
Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowieWenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist.
Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören
Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale und private Wohnungsunternehmen,Wohnungsbaugenossenschaften,Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren,Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowieVereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime).Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen.Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen.Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten.Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.