Informationen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als freiberuflich Tätige betriebliche Investitionen in den Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert Ihre Investitionen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittel, wenn Ihr Vorhaben einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz in Rheinland-Pfalz leistet.
Sie bekommen den Effizienzkredit RLP zur Finanzierung insbesondere folgender Vorhaben:
Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung,Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes und des Anfalls von Abwasser,Verringerung und Zurückhaltung von Schadstoffen und Abwasserfrachten,Optimierung von Stoff- und Energieströmen,Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen,Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0,Nutzung erneuerbarer Energien,Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie vermieteten oder verpachteten Immobilien sowieErwerb von Grundstücken im Rahmen von Vorhaben, die einen Beitrag zur Förderung des Klima- und Umweltschutzes leisten.Sie bekommen die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel finanzieren.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der EU,MidCap-Unternehmen, die weniger als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen,Angehörige der Freien Berufe und natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowienatürliche Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten.Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie vermieteten oder verpachteten Immobilien sind förderfähig, wenn Ihr Vorhaben die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterschreitet.Sie müssen die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die positiven Zukunftsaussichten als Unternehmen schriftlich begründen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,Unternehmen der Aquakultur und Fischerei,Sanierungsfälle sowieUnternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.Nicht förderfähig sind darüber hinaus
die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,reine Immobilienentwicklung,Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen sowiereine Finanztransaktionen.