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Copilot für Förderungen
22. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen:
Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die Internetseite oder postalisch an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Die jährlichen Antragsfristen werden im Internet veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta