Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Ihr Wohneigentum oder Ihre Mietwohnung vor Einbrüchen zu schützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als private Wohnungseigentümerin und privaten Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter bei Vorhaben zur Sicherung Ihres bestehenden und selbst genutzten Wohneigentums beziehungsweise Mietobjekts gegen Einbruch.
Sie bekommen die Förderung für den Einbau
einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenster und Fenstertüren,von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster und Fenstertüren,einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen,von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen,von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion,baugebundener Assistenzsysteme sowievon Türspionen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und beträgt
bis zu 20 Prozent für förderfähige Ausgaben bis EUR 1.000,bis zu 15 Prozent für den darüber hinausgehenden Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben (ab EUR 1.001),maximal jedoch EUR 1.550 je Objekt oder Wohneinheit.Ihre Investitionskosten müssen mindestens EUR 500,00 (Bagatellgrenze) und dürfen höchstens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
private Eigentümerinnen und Eigentümer einer bestehenden und selbstgenutzten Wohnimmobilie sowieprivate Mieterinnen und Mieter einer selbstgenutzten, zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen.Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie geprüfte und zertifizierte Sicherheitstechnik einsetzen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Einliegerwohnungen,Zweit- und Ferienwohnungen sowieWochenendhäuser.