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Kontext
Wenn Sie die Lebenssituation und soziale Eingliederung von benachteiligten Personen verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für benachteiligte Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Gefördert werden Maßnahmen zu 3 Einzelzielen:
Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie Angehörigen von Minderheiten (beispielsweise marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma) zu weiterführenden Hilfsangeboten.Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kindern unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten.Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung insbesondere von Mitarbeitenden öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägerinstitutionen der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Sie können mit Ihrem Vorhaben frühestens am 1.12.2024 beginnen und es spätestens am 31.12.2028 beenden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich aus Mitteln
des ESF Plus maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten unddes Bundes maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von EUR 2,5 Millionen nicht überschreiten und Ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens EUR 500.000 betragen.
Sie müssen mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel erbringen.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege,sonstige gemeinnützige Träger,Forschungsinstitute,Verbände undsonstige Unternehmen.Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege,sonstige gemeinnützige Träger,Forschungsinstitute,Verbände undsonstige Unternehmen.Weitere Voraussetzungen:
Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung darlegen und stellen eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicher.Ihre Maßnahmen richten sich an die Zielgruppen.Für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden beteiligen Sie eine Kommune, einen Träger der Wohlfahrtspflege oder eine sonstige gemeinnützige Trägerinstitution.Sie stimmen vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.Sie ersetzen keine anderen Aktivitäten, die aus nationalen Mitteln, ESF-Plus- oder anderen EU-Programmen finanziert werden.Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt sowie Antragstellende, die bereits in der 1. Förderrunde ausgewählt wurden.