
Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Justiz und Gesundheit
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die der schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung von Gefangenen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die der Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung dienen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen einschließlich Maßnahmen der Kompetenzfeststellung.
Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für arbeitsmarktorientierte, entlassungsvorbereitende Maßnahmen.
Zielgruppe des Programms sind
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgenommen sind jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene.
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