
Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Schleswig-Holstein durch Koordinierungsstellen professionell begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für Geflüchtete und für Schutzsuchende aus der Ukraine.
Sie erhalten die Förderung für das Angebot von lokalen Koordinierungsstellen zur professionellen Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bereich der Flüchtlingshilfe.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen und Kommunen, die Koordinierungsarbeit für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe leisten und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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