Informationen
Wenn Sie als Handwerkskammer, Industrie- oder Handelskammer in Niedersachsen Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen fördert den Einsatz von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess.
Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren haben die folgenden Aufgaben:
aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen,Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge,Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer, zum Beispiel durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen,Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen insbesondere von KMU.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Betriebsstätte des zu beratenden Unternehmens und der Ort der Durchführung müssen innerhalb der Programmgebiete (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen.Folgende Zielgruppen müssen Sie vor allem ansprechen, dabei sind Personen mit Migrationshintergrund und Frauen zu berücksichtigen: Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit,an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen,Soloselbstständige,Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister,Hochschulabsolventinnen und -absolventen.Berufserfahrene mit Interesse an Selbstständigkeit,an einer unternehmerischen Selbstständigkeit interessierte Führungskräfte aus KMU und Großunternehmen,Soloselbstständige,Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Fachwirtinnen und Fachwirte oder Meisterinnen und Meister,Hochschulabsolventinnen und -absolventen.Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartnerinnen und -partner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projektes nachweisen.Sie müssen ein schlüssiges Gesamtkonzept sowie ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit vorlegen.Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.