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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wenn Sie als Arbeitgeber Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient.
Als Betrieb, der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss zur Vergütung der Jugendlichen erhalten.
SIe vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 247. Fahrtkosten können zudem gefördert werden.
Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.
Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.
Für das Förderprogramm „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
Die Einstiegsqualifizierung muss
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche,
Für junge Erwachsene über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können Sie nur in begründeten Ausnahmefällen die Förderung erhalten.
Sie müssen den Jugendlichen während der Einstiegsqualifizierung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
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