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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Beratungsmaßnahmen planen, um Fachwissen für eine nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft zu vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe.
Gefördert werden Beratungsmodule zu folgenden Themen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die je nach Beratungsmodul zwischen 80 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1.500 je Beratungsmodul beträgt. Sie können für jedes Modul nur eine Förderung erhalten.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 250,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den vom zuständigen Ministerium festegelegten Terminen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind ausgewählte Beratungsorganisation, die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung einzelner oder mehrerer Beratungsmodule erhalten haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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