Als Junglandwirtin/Junglandwirt können Sie zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent Ihres förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000 bekommen.
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen planen, mit denen Sie zu einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden, nachhaltigen, besonders tiergerechten und witterungsbedingte Risiken vorbeugenden Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder eine Bürgschaft erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der Erschließungsmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Sie bekommen die Förderung für
die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,den Kauf von Anlagen der Innenwirtschaft einschließlich der für den Produktionsprozess nötigen Software,die Anlage von Dauerkulturen im Obstbau sowieallgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Beratung, Betreuung baulicher Investitionen, Durchführbarkeitsstudien oder den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen.
Die Höhe des Basis-Zuschusses beträgt für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und für Erschließungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse
für die Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,,Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich zum Basiszuschuss (befristet bis 31.12.2025),spezifische Investitionen in Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,für Betreuungskosten durch eine Beraterin oder einen Berater undfür Investitionen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP Agri)erhalten.
Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages, maximal jedoch EUR 1 Million.
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 1,5 Millionen je Unternehmen beziehungsweise EUR 2 Millionen je Betriebszusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen für Gewächshäuser und in Zuchtsauenhaltungen, die die Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, beträgt EUR 2 Millionen je Unternehmen.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Die Teilförderung für den Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zur deutlichen Minderung der Emissionen beim Aufbringen von Wirtschaftsdüngern beitragen oder die Umweltbelastungen durch Pflanzenschutzmittel verringern, ist bis zum 31.12.2024 ausgesetzt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Betriebszusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten.
Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).Ihr Vorhaben dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,des Tierwohls oderder betrieblichen Wertschöpfung und erfüllt außerdem besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz.der Produktions- und Arbeitsbedingungen,der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,des Tierwohls oderder betrieblichen Wertschöpfung und erfüllt außerdem besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz.Bei einem Betriebszusammenschluss regeln maximal 5 Landwirtinnen und Landwirte, die ihr Unternehmen selbstständig geführt haben, erstmalig ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag. Der Betriebszusammenschluss muss mindestens für die Zweckbindung des gemeinsamen Vorhabens vereinbart werden.Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen.Sie verwenden die geförderten Investitionen für einen bestimmten Zeitraum dem Zuwendungszweck entsprechend (Zweckbindungsfrist) und dürfen sie nicht veräußern. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Bauten und bauliche Anlagen 12 Jahre nach der Abschlusszahlung, für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre.Bei Investitionen mit einem zuwendungsfähigen baulichen Investitionsvolumen von über EUR 100.000 müssen Sie eine Beraterin oder einen Berater heranziehen.Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer Ihr Unternehmen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung gegründet haben, müssen Sie einen angemessenen Eigenkapitalanteil und die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen.Wenn Sie als Junglandwirtin und Junglandwirt zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie die geförderte Investition während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmerin/-unternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen.Die Summe Ihrer positiven Einkünfte darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide EUR 140.000 je Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 je Jahr bei Verheirateten nicht überschritten haben.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Landkauf,Ersatzinvestitionen,Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft,Biogasanlagen und andere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen,Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude,der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen sowielaufende Betriebsausgaben.Zudem sind Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, ebenso Unternehmen in Schwierigkeiten (im Sinne des Rechts der Europäischen Union).