Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.
Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich der mit der Schule verbundenen Schulwohnheime sowie schulisch genutzter Sport- und Schwimmhallen.
Sie können auch eine Förderung für einen Ersatzbau erhalten, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
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