Matching-
Copilot für Förderungen
12. Jan. 2022 | Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Wenn Sie als Hamburger Sportverein von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als gemeinnützigen Sportverein, wenn Sie von erheblich angestiegenen Energiekosten betroffen sind und die Mehrkosten nicht gedeckt werden können, ohne dass es zu Mitgliederverlust und/oder Einschränkungen des Sportbetriebs führen würde.
Sie erhalten die Förderung für Kostensteigerungen um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2021.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für den Zeitraum ab 1.10.2022 bis 30.4.2024.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl Ihrer Sportanlagen, der Energieart und dem Verbrauch der Anlage pro Energieart.
Als Mitgliedsverein des Hamburger Sportbunds e.V. richten Sie Ihren Antrag bitte an den Hamburger Sportbund e.V. . Alle anderen Antragsteller richten ihren Antrag bitte an die Behörde für Inneres und Sport.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare und das Stichwort „Notfallhilfe Energie Sport“.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4.2024 ein.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die spätestens seit 31.12.2021 im Hamburger Vereinsregister eingetragen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung der Vereinsgastronomie ist ausgeschlossen.
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