Wenn Sie eine Energieberatung in Ihren Planungs- und Entscheidungsprozess für eine Investitionsentscheidung einbeziehen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben durch Zuschüsse zu einer Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).
Sie erhalten die Förderung für folgende Energieberatungen:
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247: Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation.Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert.Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation.Der IST-Zustand wird ermittelt und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen werden identifiziert.Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599: Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude oder Neubauberatung für Nichtwohngebäude mit dem Ziel eines bundesgeförderten KfW-EffizienzgebäudesContracting-Orientierungsberatung: Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung). Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie (Contracting-Orientierungsberatung).Zudem kann die Beratung zur Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorlagen für Entscheidungsträger oder -gremien genutzt werden.Durch die EBN sollen jährliche Energieeinsparungen von durchschnittlich 140 Megawattstunden (MWh) pro Unternehmen und bei Kommunen und gemeinnützigen Organisationen von durchschnittlich bis 90 MWh pro Kommune erreicht werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Je nach gewähltem Beratungsmodul erhalten Sie folgende Zuschüsse:
Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem DIN EN 16247: bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000 bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 6.000bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 10.000 (netto) maximal EUR 1.200
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599: maximal EUR 8.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000maximal EUR 8.000, die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: maximal EUR 1.700Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter: maximal EUR 5.000Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter: maximal EUR 8.000Contracting-Orientierungsberatung: bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000bei jährlichen Energiekosten von weniger als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 7.000bei jährlichen Energiekosten von mehr als EUR 300.000 (netto) maximal EUR 10.000Das Bruttoberaterhonorar ist förderfähig, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wenn Sie abzugsberechtigt sind, ist nur das Nettoberaterhonorar förderfähig.
Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bitte nutzen Sie das Online-Portal. Die Energieberater können die Beantragung für den Beratungsempfänger übernehmen. Dann müssen Sie den Berater für das Förderverfahren bevollmächtigten.
Für die Durchführung der Beratung haben Sie 12 Monate Zeit. Nach Abschluss der Beratung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen einreichen. Dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die Förderung schließt die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme aus. Die vorgeschlagenen Investitionen nach der Beratung sind davon ausgenommen. Wenn Sie Mittel anderer Beratungsprogramme beispielsweise der Kommunen oder Länder erhalten, dürfen diese Fördermittel 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bei gegebener Rechtsfähigkeit:
kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise),kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein,gemeinnützige Organisationen,Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes,soziale und gesundheitliche Einrichtungen,Kultureinrichtungen,kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland,Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt,freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen,
über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,die im laufenden Jahr sowie den vorausgegangenen 2 Steuerjahren einschließlich mindestens EUR 200.000, im Fall von Unternehmen des Straßentransportsektors EUR 100.000 erhalten haben,die nach Artikel 1 der De-minimis-Verordnung von deren Geltungsbereich ausgeschlossen sind,die auf eigenes Personal mit der erforderlichen Qualifikation für die Energieberatung zurückgreifen könnten.Die Förderung ist an weitere Bedingungen geknüpft:
Die Beratungsleistungen müssen für Beratungsobjekte geleistet werden, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.Ihre Beratung führt eine zugelassene Energieberaterin/ein zugelassener Energieberater durch.Ihre Berater/Ihr Berater verpflichtet sich durch eine Selbsterklärung, Sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Sie oder er darf weder eine Provision verlangen noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen.