Informationen
Für Maßnahmen der Forschung und Entwicklung erhalten Sie maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen pro Vorhaben und Antragsteller.Wenn Sie als Unternehmen in der Landwirtschaft oder im Gartenbau Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die die Energieeffizienz in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen oder in Ihrem Unternehmen im Gartenbau steigern oder auch CO2-Emissionen aus der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) in der Landwirtschaft und im Gartenbau mindern können.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Energieberatung: Energieberatung zur Erschließung von Energie- und CO2-Einsparpotentialen in landwirtschaftlichen Unternehmen durch konkrete Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung einschließlich der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf, maßnahmenspezifische Energieberatung, die auf die Bewertung einer konkreten Investitionsmaßnahme beschränkt ist,vollständige Energieberatung, die alle relevanten Verbräuche der Innen- und Außenwirtschaft eines Betriebs ermittelt und hinsichtlich ihrer CO2-Einsparpotentiale bewertet,maßnahmenspezifische Energieberatung, die auf die Bewertung einer konkreten Investitionsmaßnahme beschränkt ist,vollständige Energieberatung, die alle relevanten Verbräuche der Innen- und Außenwirtschaft eines Betriebs ermittelt und hinsichtlich ihrer CO2-Einsparpotentiale bewertet,Investitionsmaßnahmen: Einzelmaßnahmen, dies sind Investitionen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen,CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung, dies sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren,Einzelmaßnahmen, dies sind Investitionen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen,CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung, dies sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren,Wissenstransfer und Informationsvorhaben: Maßnahmen zur Information von landwirtschaftlichen KMU über Möglichkeiten und Voraussetzungen der betrieblichen Energie- und CO2-Einsparung sowie über Technologien und Verfahren,Forschung und Entwicklung: Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab dem Technologiereifegrad 5, die dazu beitragen, energiebedingte CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen zu senken.Für Ihre Beratung wählen Sie bitte eine von der BLE zugelassene sachverständige Person.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Energieberatung Für eine maßnahmenspezifische Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 2.500 erhalten.Für eine vollständige Energieberatung können Sie maximal 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 7.000 erhalten, wenn Ihre gesamtbetrieblichen Energiekosten jährlich mehr als EUR 10.000 betragen. Sie erhalten maximal EUR 4.500, wenn Ihre jährlichen Energiekosten unterhalb von EUR 10.000 liegen.Für eine maßnahmenspezifische Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 2.500 erhalten.Für eine vollständige Energieberatung können Sie maximal 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 7.000 erhalten, wenn Ihre gesamtbetrieblichen Energiekosten jährlich mehr als EUR 10.000 betragen. Sie erhalten maximal EUR 4.500, wenn Ihre jährlichen Energiekosten unterhalb von EUR 10.000 liegen.Investitionsmaßnahmen Die Förderquote für investive Maßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme und Sie erhalten maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Für CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben erhalten. Es gilt eine Begrenzung auf maximal EUR 900,00 für mittlere Unternehmen und EUR 1.200 für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2.Die Förderquote für investive Maßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme und Sie erhalten maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.Für CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben erhalten. Es gilt eine Begrenzung auf maximal EUR 900,00 für mittlere Unternehmen und EUR 1.200 für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2.Für Maßnahmen zum Wissenstransfer und für Informationsmaßnahmen beträgt die maximale Beihilfeintensität 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.Die Höchstgrenze für investive Maßnahmen und Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen beträgt EUR 600.000 pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU,Anbieter von Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen,Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen undEinrichtungen für Forschung und/oder Wissensverbreitung.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihre vollständige Energieberatung erfolgt in Anlehnung zur DIN EN 16247-1 und erfüllt die spezifisch erforderlichen Berechnungen und Nachweise.Ihre Investitionsmaßnahmen dienen ausschließlich der landwirtschaftlichen Primärproduktion des antragstellenden Unternehmens und erreichen die vorgegebenen Anforderungen.Ihre Maßnahme beginnen Sie innerhalb des Bewilligungszeitraum und setzen diese im Bewilligungszeitraum vollständig um.Sie betreiben die technischen Anlagen und Einrichtungen, Maschinen und Geräte mindestens 5 Jahre dem Zweck entsprechend.Ihr Vorhaben steht im Einklang mit den geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften.Nicht gefördert werden unter anderem
Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent ihres Eigenkapitals beträgt, undUnternehmen in Schwierigkeiten.