
Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Informationen
Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.
Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:
Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen EUR 300.000 und EUR 4,5 Millionen liegen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 250.000 betragen.
Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt
Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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