Informationen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen.
Kontext
Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als privates oder öffentliches Unternehmen bei Investitionen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit steigern.
Sie bekommen die Förderung für
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,Errichtung und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen),Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen,Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen.Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und normalerweise höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Sie bekommen für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher eine zusätzliche Zinsverbilligung (Zinsbonus).
Die Energiefinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
(natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist (zum Beispiel Einzelunternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Landwirtinnen und Landwirte),juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine),juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln,juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Projektgesellschaften für Erneuerbare-Energien-Anlagen, an denen Energieversorgungsunternehmen beteiligt sind),Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,kommunale Zweckverbände,Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen,gemeinnützige Antragstellende, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen,natürliche Personen (Privatpersonen), die in eine Stromerzeugungsanlage investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Sie setzen das Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg um.Ihre Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen.Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Grunderwerb, Betriebsfahrzeuge,Bioenergieanlagen, die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU nicht erfüllen,Erwerb von Unternehmensanteilen oder Kapitalbeteiligungen,Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale unselbstständige Eigenbetriebe,Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen sowieUnternehmen in Schwierigkeiten.