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Förderung

FM

Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Hochschule +5

Zuschuss

Deutschland

Projektabhängig

Informationen

Wenn Sie zu Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage des Energieforschungsprogramms projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr; Brennstoffzellen,
  • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien,
  • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende; Energiewende und Gesellschaft sowie
  • weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Das Förderverfahren ist normalerweise zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein.

    In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für Ihren Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

    www.foerderinfo.bund.de

    Telefon: 0800 26 23 008

    E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

    rechtliche Voraussetzungen

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
  • Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
  • Das Vorhaben ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Das Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojektes müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
  • Chatte mit der Förderung

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