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Förderung

FM

Energieforschungsprogramm – Forschung und Entwicklung im Grundlagenbereich

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Hochschule +3

Zuschuss

Deutschland

Projektbezogen

Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Projekt neue Technologien für die Energieversorgung von morgen erforschen und entwickeln und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu innovativen Energietechnologien im Grundlagenbereich, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten können. Grundlage der Förderung ist das Energieforschungsprogramm.

Sie erhalten eine Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Weiterführung der Kopernikus-Projekte,
  • Forschung zur Transformation des Sektors Wärme,
  • Forschung für eine klimaschonende Mobilität,
  • großskalige Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien,
  • systemische und energieeffiziente Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Energiesystem,
  • Materialforschung in allen Anwendungsfeldern der Energiewende,
  • Branchen- und sektorenspezifische Fördervorhaben zum Strukturwandel in der Industrie,
  • Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen,
  • Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen,
  • Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende,
  • Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab, zum Bespiel zur Speicherung und zum Transport Erneuerbarer Energien.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen können einen Bonus erhalten.

    Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

    Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.

    Das BMBF veröffentlicht zudem abweichende Fördermodalitäten zu spezifischen Forschungsschwerpunkten.

  • Ideenwettbewerb „Wasserstoffrepublik Deutschland“: Gesucht werden Ideen für Großprojekte zur Produktion, Nutzung und Systemintegration von Grünem Wasserstoff.
  • rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland,
  • die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

    Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen durch wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitbringen.
  • Ihr Vorhaben muss wissenschaftlichen Fortschritt und eine hohe Erfolgschance erwarten lassen.
  • Die Partner eines Verbundprojektes benötigen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Chatte mit der Förderung

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