Informationen
Wenn Sie grundlegende Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung und Strahlenforschung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungsarbeiten mit Bezug zur nuklearen Sicherheit.
Gefördert werden grundlegende sowie anwendungsorientierte und praxisrelevante Forschungsarbeiten, die meistens als Verbundprojekt gemeinsam mit Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Es werden insbesondere Arbeiten aus den folgenden Bereichen gefördert:
Reaktorsicherheitsforschung,Strahlenforschung mit Fokus auf ionisierender Strahlung,Entsorgungsforschung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) ein. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihre Projektskizzen einreichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowieGebietskörperschaften.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.Ihr Vorhaben besitzt wissenschaftlichen Fortschritt und es sind hohe Erfolgschancen vorhanden.Sie integrieren in das Vorhaben Maßnahmen zur Nachwuchsförderung.Sie nutzen die Ergebnisse des Projekts nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.