Informationen
Wenn Sie Umweltstudien zu Investitionen in die Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien durchführen oder Unterstützung bei der Umsetzung der Ergebnisse von Energienutzungsplänen benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaft oder Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen bei der Durchführung von Studien, auf deren Grundlage Investitionen durchgeführt werden, die der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Umweltstudien, die sich auf Investitionen zur Energieeinsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zur Energieeffizienzsteigerung beziehen (Energiekonzepte), sowiebegleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Energiekonzepte je nach Antragsteller bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 50.000,kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne bei kommunalen Gebietskörperschaften bis zu 70 Prozent, jedoch bei Folgeenergienutzungsplänen maximal EUR 20.000,Umsetzungsbegleitung von kommunalen/interkommunalen Energienutzungsplänen bis zu 70 Prozent, jedoch maximal EUR 40.000.Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Als Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit stellen Sie Ihren Antrag nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS).
Weitere Antragstellerinnen und Antragsteller reichen bitte ihren Antrag auf Zuwendungen mit Formblatt (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) und Anlagen beim Projektträger ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern,kommunale Gebietskörperschaften sowieTräger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern.Antragsberechtigt für Vorhaben der Umsetzungsbegleitung sind kommunale Gebietskörperschaften.
Je nach Vorhaben muss Ihr Projekt folgende spezifische Anforderungen erfüllen:
Energiekonzepte: Untersuchungsgegenstand sind Standorte im Freistaat Bayern.Energiekonzepte müssen sich mit den Themen Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien befassen und als Grundlage für anstehende beziehungsweise geplante Investitionsentscheidungen dienen.Ergebnis von Energieeinsparkonzepten sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.Untersuchungsgegenstand sind Standorte im Freistaat Bayern.Energiekonzepte müssen sich mit den Themen Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien befassen und als Grundlage für anstehende beziehungsweise geplante Investitionsentscheidungen dienen.Ergebnis von Energieeinsparkonzepten sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.Kommunale/interkommunale Energienutzungspläne: Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein.Sie können nach diesem Programm geförderte kommunale beziehungsweise interkommunale Energienutzungspläne frühestens 3 Jahre nach Erstellung einer Aktualisierung unterziehen (Folgeenergienutzungsplan).Die Umsetzungsbegleitung soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune, insbesondere die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein.Sie können nach diesem Programm geförderte kommunale beziehungsweise interkommunale Energienutzungspläne frühestens 3 Jahre nach Erstellung einer Aktualisierung unterziehen (Folgeenergienutzungsplan).Die Umsetzungsbegleitung soll die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune, insbesondere die gezielte Einbindung der beteiligten Akteure umfassen und erfolgt nur, wenn kein fachlich dafür geeignetes Personal vorhanden ist.Keine Förderungen erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
Sie müssen das Vergaberecht einhalten. Hierzu müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholen.