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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie als energie- und handelsintensives Unternehmen von den infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gestiegenen Erdgas- und Strompreisen besonders betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen aus einer energie- und handelsintensiven Branche bei der Bewältung der besonderen Belastung durch die kriegsbedingt stark gestiegenen Erdgas- und Strompreise.
Anteilig werden die angefallenen Beschaffungskosten für Erdgas und Strom im Zeitraum vom 1.2.2022 bis 31.12.2022 mitfinanziert. Für die Monate November und Dezember 2022 sind auch Kosten für den Bezug von Wärme und Kälte förderfähig, die direkt aus Erdgas und Strom von einem nicht mit Ihnen verbundenen Versorger erzeugt wurden und die Sie in Ihrer in Deutschland liegenden Betriebsstätte selbst während der Fördermonate verbraucht haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann abhängig von Ihrer Branche und Ihrem etwaigen Betriebsverlust maximal EUR 50 Millionen für den gesamten Förderzeitraum betragen. Sie können maximal 80 Prozent Ihres monatlichen Betriebsverlustes erhalten.
Das Förderverfahren gliedert sich in bis zu 3 Phasen.
Zunächst müssen Sie Ihren Antrag elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. In der 2. und 3. Verfahrensphase übermitteln Sie fehlende Informationen und Korrekturen an das BAFA.
Sie dürfen den Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren, wenn Sie die relevanten Bestimmungen und Kumulierungsvorschriften einhalten. Zuschüsse aus dem Hilfsprogramm eines Bundeslandes für dieselben Kosten werden angerechnet.
Sie konnten Ihren Antrag bis zum 31.12.2022 einreichen. Davon abweichend stellen Sie Ihren Antrag für die Förderung von Kosten für den Bezug von Wärme und Kälte in den Monaten November und Dezember 2022 bitte bis zum 28.2.2023.
Fehlende Informationen und Korrekturen übermitteln Sie bitte bis zum 31.5.2023.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Keinen Antrag können Unternehmen stellen,
Beta