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Copilot für Förderungen
10. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium der Finanzen
Wenn Sie als gemeinnütziger hessischer Verein aufgrund gestiegener Energiepreise als Folge des Kriegs in der Ukraine in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützigen Verein bei der Bewältigung der gestiegenen Energiepreise, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine entstanden sind.
Sie erhalten die Förderung als Billigkeitsleistung für Energiepreissteigerungen nach dem 1.3.2022, unabhängig von der Art des Energieträgers.
Die Förderung erfolgt für 2 Phasen: vom 1.3.2022 bis 28.2.2023 und vom 1.3.2023 bis zum 31.12.2023.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der entstandenen Energiemehrkosten, normalerweise bis maximal EUR 5.000 pro Förderphase. Das für Sie zuständige Ressort berechnet die erstattungsfähigen Energiemehrkosten auf Grundlage der Jahresrechnung 2019.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal beziehungsweise per Mail an das für Sie fachlich zuständige Ressort.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.5.2024 ein.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen, dazu zählen unter anderem Sportvereine, Kulturvereine sowie Vereine aus dem sozialen Bereich und aus anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Vereine, deren Tätigkeiten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten.
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