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Copilot für Förderungen
01. Sep. 0100
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe bei der Bewältigung der Energiepreiskrise infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine.
Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 4 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Das Darlehen beträgt mindestens EUR 10.000.
Das Darlehen wird obligatorisch mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht.
Den Energieliquiditätskredit beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Ihr Antrag muss bis zum 30.4.2024 bei der LfA Förderbank Bayern eingegangen sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis EUR 500 Millionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta