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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Wenn Sie aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Not geraten sind und Ihnen eine Energiesperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg schützt Sie vor Energiesperren, wenn Sie aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in Not geraten sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung entspricht dem erforderlichen Betrag, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden.
Der Zuschuss kann pro Haushalt einmalig pro Versorgungsvertrag je Versorgungs- beziehungsweise Zählerstelle gewährt werden.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte grundsätzlich elektronisch beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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