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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wenn Sie als Unternehmen Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der Energieversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei freiwilligen Investitionen in technische Anlagen, die Energie verbrauchen, speichern oder erzeugen.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anlagentechnik und der prognostizierten CO2-Emissionsvermeidung und kann maximal EUR 15 Millionen sowie bei Wärmenetzen maximal EUR 20 Millionen je Projekt betragen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.
Ihr Projekt muss zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen führen und einen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Ziele leisten:
Ihr Projekt muss die Energieeigenerzeugung oder die Abwärmenutzung Ihres Unternehmens mit einbeziehen.
Sie müssen Ihre Anlagen insgesamt auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen bringen.
Ihre eingesetzte Technik muss praxiserprobt und marktgängig sein.
Sie müssen die von Ihnen erzielbaren Energieeinsparungen rechnerisch nachweisen und im Förderantrag darstellen.
Die Amortisationszeit muss mehr als 3 Jahre betragen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta