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Copilot für Förderungen
15. Okt. 2021 | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Wenn Sie über Grund- oder Gebäudeeigentum verfügen und Flächen über 20 Quadratmeter entsiegeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie versiegelte Flächen entsiegeln und sie in unversiegelte oder wasserdurchlässig befestigte Flächen umwandeln möchten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss mit einem Finanzierungsanteil von bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten.
Die Höhe der Förderung beträgt höchstens EUR 5.000. Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelte Fläche beträgt maximal EUR 20,00.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Umwelt Beratung e.V.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Grund- und Gebäudeeigentum haben oder sonst dinglich verfügungsberechtigt sind (zum Beispiel durch ein Erbbaurecht oder als Mieterin oder Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta