Informationen
Wenn Sie regenerative Kraftstoffe entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen.
Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte:
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben,Durchführbarkeitsstudien,Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind,Innovationsberatungsdienste undinnovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizze in elektronischer Form einreichen.
Das BMDV hat 2 Projektträger beauftragt. Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein:
strombasierte Kraftstoffe: VDI/VDE Innovation + Technik GmbHbiomassebasierte Kraftstoffe: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,kommunale Unternehmen,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auchgemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.Sie werden projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die NOW GmbH weitergeben.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.