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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Freistaat Thüringen
Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie , wenn Sie in Thüringen das ländliche Natur- und Kulturerbe erhalten oder wiederherstellen und den Freizeit- und Erholungswert ländlicher Räume steigern. Die Förderung erfolgt entweder gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Im Teil ELER erhalten Sie die Förderung für
Im Teil EFRE erhalten Sie die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss in Höhe von EUR 25.000 (Bagatellgrenze) bis EUR 1 Million.
Der Fördersatz kann zwischen 80 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Ihre Projektskizze reichen Sie jeweils bis zum 1.9. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Falls im laufenden Haushaltsjahr weitere Mittel zur Verfügung stehen, veröffentlicht die Thüringer Aufbaubank zusätzliche Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.
ELER-Vorhaben müssen normalerweise im ländlichen Raum Thüringens durchgeführt werden.
Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein.
Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen. Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.
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