Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2015 | Europäische Kommission (EC)
Das europäische Austauschprogramm Erasmus bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse zu den Reise- und Unterhaltskosten.
Allgemeine Ziele des Erasmus-Programms sind die Förderung des Erfahrungsaustauschs, des gegenseitigen Lernens und der Vernetzung von Unternehmern über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.
Die spezifischen Programmziele lauten:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und Unterhaltskosten.
Jungunternehmer und Vermittlungsstelle regeln die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen durch eine Vereinbarung. Empfehlungen über die Höhe der Förderung in den einzelnen Gastländern finden Sie im Benutzerleitfaden.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe regionaler und nationaler Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Als interessierter Jung- und Gastunternehmer nehmen Sie bitte Kontakt mit der ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben Sie sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge.
Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert. Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, haben dort die Möglichkeit, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Die nationalen bzw. regionalen Vermittlungsstellen und das Online-Anmeldetool können Sie im Internet abrufen.
Zuständig für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm ist das Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer”.
Die Teilnahme am europäischen Austauschprogramm für Jungunternehmer ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Das Programm richtet sich an Existenzgründer und erfahrene Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union).
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden und sollte einen bis sechs Monate dauern. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Aufenthalt in mehrere kürzere Zeitfenster unterteilt werden, die der Jungunternehmer vor Ort im Gastunternehmen verbringt.
Als Jungunternehmer müssen Sie nachweisen, dass Sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.
Als Gastunternehmer müssen Sie nachweislich über eine langjährige einschlägige Erfahrung verfügen und belegen, dass Sie derzeit eine Tätigkeit ausüben, die dem Jungunternehmer die entsprechenden Lernmöglichkeiten bietet. Darüber hinaus müssen Sie als Gastunternehmer die Anforderungen der Grundsätze des Wohlverhaltens erfüllen.
Die Zahlung der Mittel der Europäischen Union hängt davon ab, ob der Jungunternehmer den Geschäfts-, Arbeits- bzw. Lernplan erfüllt. Er muss die entsprechenden Ergebnisse erzielen und seine Tätigkeitsberichte von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigen lassen.
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